ASV Köln e.V.

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Hans-Peter
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Bewertung von Hans-Peter:
  02.10.2024

Meine Frau war Mitglied im ASV, meine beiden Kinder auch. Wenn sie den Kenntnisstand von heute gehabt hätten, wären sie nie dem ASV beigetreten.

Meine Tochter ist schwer erkrankt und kann von...

Meine Frau war Mitglied im ASV, meine beiden Kinder auch. Wenn sie den Kenntnisstand von heute gehabt hätten, wären sie nie dem ASV beigetreten.

Meine Tochter ist schwer erkrankt und kann von dem Fitness-Studio keinen Gebrauch machen. Ich hatte den Vertrag daher aus wichtigem Grund fristlos gekündigt.

Der Geschäftsführer schrieb dazu:
"Die Kündigungsmail (31.08.2023) zur Mitgliedschaft haben wir erhalten, satzungsgemäß (die Mitgliedschaft hatte sich am 27.07.23 um ein Jahr verlängert) bearbeitet und Ihnen ist das ordentliche Beendigungsdatum der Mitgliedschaft zum 08.09.2024 mitgeteilt.
Ein Sonderkündigungsrecht ist in unserer Beitragsordnung nicht vorgesehen."

Sensibilität ist bei dem ASV wohl nicht vorgesehen.

Es folgte ein Inkasso-Verfahren und ein gerichtlicher Mahnbescheid.

Hans-Peter Oswald




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